Weitere Infos zum Status werden u,.a. hier zu finden sein.
Rechtliche Verfehlungen oder Missmanagement durch Wolfgang Goese können nicht mehr geahndet werden, da er im Juni 2023 infolge einer Krebserkrankung verstorben ist. Nach aktuellem Kenntnisstand ist die GWI-Gruppe insolvent. Mögliche haftbare Personen befinden sich in der Schweiz, wodurch rechtliche Schritte mit erheblichen Kosten und ungewisser Erfolgsaussicht verbunden wären. Selbst wenn ein rechtlicher Anspruch durchsetzbar wäre, würde dies nicht zur Lösung der aktuellen finanziellen Herausforderungen beitragen, da solche Verfahren Jahre in Anspruch nehmen und keine unmittelbare wirtschaftliche Entlastung bieten.
Daher erscheint es sinnvoller, sich darauf zu konzentrieren, die vorhandenen Werte – die Bäume – zu sichern und mit den Plantagenbesitzern, die aufgrund ausbleibender Pachtzahlungen die Pflege eingestellt haben, eine tragfähige Einigung zu erzielen.
Die Nachfrage nach Paulownia-Holz bleibt weiterhin hoch, und die für die Bäume zertifizierten CO₂-Zertifikate könnten ebenfalls zu einem guten Preis veräußert werden. Bisher wurde dies jedoch nicht umgesetzt. Die Eigentumsrechte an den Bäumen liegen grundsätzlich bei den Erwerbern, allerdings wurde der Pachtvertrag mit der inzwischen insolventen Berliner Tochtergesellschaft Green Wood Service GmbH abgeschlossen.
Eine realistische Option zur Fortführung besteht nur darin, die Pachtverträge zu übernehmen und über die Höhe der ausstehenden Pachten mit den Verpächtern zu verhandeln. Erst wenn diese Zahlungen gesichert sind, wird der Verpächter bereit sein, auf sein Verpächterpfandrecht zu verzichten. Sein Hauptinteresse liegt darin, die ausstehenden Pachten zu erhalten und sicherzustellen, dass die weitere Pflege der Plantage gewährleistet ist. Weitere Verhandlungen sind jedoch erst sinnvoll, wenn sich genügend Baumerwerber zur finanziellen Beteiligung bereit erklären.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Übernahme der Plantagen werden durch einen auf das Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt geprüft, der mit der Situation der GWI-Gruppe bestens vertraut ist. Erst wenn die finanziellen Mittel seitens der Vermittler für die notwendige Vorprüfung und die Gründung einer Verwaltungsgesellschaft gesichert sind, kann die juristische Struktur für die Weiterführung des Projekts finalisiert werden. Die endgültige Umsetzung erfolgt, sobald sich eine ausreichende Anzahl an Investoren bereit erklärt hat, die erforderlichen Zahlungen zur Fortführung der Plantage zu leisten.
Für Baumerwerber, die nicht in der Lage oder nicht bereit sind, eine Nachinvestition zu tätigen, besteht – sofern geeignete Investoren gefunden werden – die Möglichkeit einer alternativen Auszahlung in reduzierter Form. Die konkrete rechtliche Ausgestaltung einer solchen Regelung wird ebenfalls durch den Anwalt erarbeitet, um sicherzustellen, dass sie sowohl wirtschaftlich tragfähig als auch rechtlich einwandfrei ist.
In der Vergangenheit gab es Bestrebungen einzelner Investoren, sich durch Zusammenschlüsse exklusive Rechte an der Plantage zu sichern und damit einen Teil der betroffenen Baumerwerber auszuschließen. Solche Vorgehensweisen sind nicht nur rechtlich anfechtbar, sondern stehen im Widerspruch zu dem Ziel, eine faire und umfassende Lösung für alle Beteiligten zu schaffen. Daher wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine nachhaltige und juristisch belastbare Sanierung der Plantage nur durch eine Gesamtlösung für sämtliche Erwerber der Bäume realisiert werden kann.