Nachdem wir im Oktober 2025 das finale Konzpt zur Rettung der Plantage in Bietigheim fertig gestellt haten, hatten wir mit dem Bauern Herrn Schmitt Kontakt aufgenommen um mit der Umsetzung zu beginnen.
Dazu war das Ziel, alle Bauminvestoren zu informieren und das Rettungskonzept vorzustellen.
Leider teilte uns der VErpächter, Herr Schmitt mit, dass er an einer gemeinschaftlichen Umsetzung der Fortführung der Plantagen für die Erwerber nicht mehr interessiert sein. Er habe seine eigenen Pläne und durch das Landesrecht sei sein Handeln auch rechtlich sicher.
Einschaltung eines passenden Rechtsanwaltes
Wir haben am 10.02.2026 endlich die abgeschlossenen Verträge der GWI und Herrrn Schmitt über den Stiefsohnes von Herrn Goese erhalten und an den von uns beauftragten Anwalt weitergeleitet.
Diese von uns beauftragte Rechtsanwalt, aus der auf solche Fälle in Baden Württemberg spezialiserte Kanzlei , teilte uns bereits im November 2025 auf unsere Schilderung des Sachverhaltes folgends mit:
Wie soeben telefonisch besprochen möchten wir Ihnen folgend eine
kurze erste Einschätzung abgeben:
Das Pachtrecht sieht grundsätzlich einen Verwendungsersatzanspruch des Pächters vor, wenn eine Verwendung den Wert der Pachtsache über die Pachtzeit hinaus erhöht und der Verpächter dieser Verwendung zugestimmt hat, vgl. § 591 BGB. Eine Wertverbesserung könnte hier beispielsweise in dem aufstehenden Holz oder in Ökopunkten bestehen.
Ein solcher Ersatzanspruch verjährt aber in einer kurzen, sechsmonatigen Verjährungsfrist, vgl. § 591b und § 581 Abs. 2 in Verbindung mit § 548 Abs. 2 BGB. Die Frist beginnt für den Pächter mit dem Ende des Pachtverhältnisses.
Maßgebend ist daher zunächst die Frage, ob das Pachtverhältnis noch besteht oder ob es bereits wirksam beendet wurde. Ein Kündigungsrecht besteht bei Landpachtverhältnissen, wenn eine Jahrespacht vereinbart wurde, bereits bei einem Verzug von drei Monaten, vgl. § 594e Abs. 2 Satz 1 BGB.
Für die Prüfung Erfolgsaussichten eines Vorgehens werden wir voraussichtlich Kosten in Höhe von 1.500 Euro netto verursachen. Die genauen Kosten sind dabei schwer zu schätzen. Dies hängt maßgeblich vom Umfang der Unterlagen und der Anzahl unterschiedlicher Parteien ab. Sollte sich abzeichnen, dass die Prüfung deutlich mehr Kosten verursacht, werden wir das weitere Vorgehen selbstverständlich mit Ihnen abstimmen.
Wenn wir eine Prüfung vornehmen sollen, bitten wir Sie, uns einen für möglichst viele Fälle repräsentativen, exemplarischen Pachtvertrag sowie etwaige Korrespondenz mit dem Verpächter zukommen zulassen.
Zudem benötigen wir zur internen Anlage einer Akte und zur Erstellung der Mandatsunterlagen die genaue Bezeichnung sowie die Kontaktdaten des Auftraggebers.
Die uns zur Verfügung gestellten Unterlagen haben wird nun weitergeleitet. Die Kosten tragen zur Zeit die Personen , die diese Initiative ins Lebengerufen haben.
In den von Herrn Oldenburg zugesandten Unterlagen waren allerdings die uns von anderer Seite zugespielten Kündigungen seitens Herrn Schmitt an die GWI AG nicht dabei. Ob diese überhaupt rechtlich wirksam sind, ist seitens der beauftragten Kanzlei zu klären.
Für alle anderen Plantagen gibt es derzeit keine neuen Infos. Sobald dort neue Infos verfügbar sind, wird hier in einem Update berichtet.